| „Glaubwürdigkeit ist doch eine einfache Sache: Man sagt, was man tut Allgemeine Geschäftsbedingungen JMC Janss Marketing Consultung Stand: 28.02.2007 A. Allgemeines [1] Die in den Bestimmungen eines Einzelvertrages der JMC Janss Marketing Consultung GmbH und seiner entsprechenden Anlagen getroffenen Regelungen haben Vorrang vor diesen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen undwerden durch sie ergänzt. Die Geschäfts-und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. [2] Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, soweit sie schriftlich getroffen wurden. [4] Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus einem Vertrag mit JMC Janss Marketing Consultung ohne schriftliche Zustimmung von JMC Janss Marketing Consultung auf Dritte zu übertragen. B. Lieferungen [1] JMC Janss Marketing Consultung verpflichtet sich, die in einer schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder in einem Vertrag genannten Produkte und Services zu leisten. Dabei kann JMC Janss Marketing Consultung die genannten Produkte und Services in Abstimmung mit den Kunden durch technisch bzw.inhaltlich gleichwertige ersetzen. [2] Die Lieferzeit der von JMC Janss Marketing Consultung zu erbringenden Lieferungen und Leistungen wird im jeweiligen Vertrag spezifiziert. [3] Kommt der Kunde mit der Erbringung einer ihm obliegenden Mitwirkungspflicht in Verzug und wird infolgedessen die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit für JMC Janss Marketing Consultung unmöglich, so kann der Kunde Ansprüche wegen Verzuges insoweit nicht geltend machen. [4] Soweit JMC Janss Marketing Consultung die Nichteinhaltung von Fristen und Terminen zu vertreten hat, steht dem Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Rücktrittsrecht zu. [5] Der Eintritt unvorhersehbarer, von JMC Janss Marketing Consultung nicht beeinflussbarer Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Krieg, Naturgewalten, Verzögerungen durch Lieferanten, Verletzungen von Vertragspflichten durch Kunden, berechtigen JMC Janss Marketing Consultung, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere bei einer Verzögerung der Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als 6 Monate, so kann diese Partei den Rücktritt vom Vertrag erklären. [6] Nimmt der Kunde die Lieferungen/Leistungen nicht an, so ist JMC Janss Marketing Consultung nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. C. Leistungen [1] JMC Janss Marketing Consultung wird seine Leistungen nach Vereinbarungen mit dem Kunden erbringen. [2] Der Kunde stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf seine Kosten und Gefahr alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten und Informationen seiner Unternehmenssphäre zur Verfügung. [3] Gerät der Kunde mit der Erbringung von Beistellungen oder Mitwirkungshandlungen ganz oder teilweise in Verzug und führt dieses bei JMC Janss Marketing Consultung zu Mehraufwand, so hat der Kunde die notwendigen Mehrkosten einschließlich solcher für Wartezeiten und gegebenenfalls zusätzlich erforderlich werdender Reisen, zu tragen. [4] Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dieses nicht der Fall, so ersetzt der Kunde JMC Janss Marketing Consultung alle aus der Benutzung entstehenden Schäden und stellt JanssConsulting insoweit von den Ansprüchen Dritter frei. D. Gewährleistung und Haftung [1] JMC Janss Marketing Consultung gewährleistet, dass die Nutzung der Produkte und Leistungen von JMC Janss Marketing Consultung unter Beachtung der Leistungsbeschreibung und der Betriebsbestimmungennicht zu einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter,insbesondere Urheber- und Warenzeichenrechten oder Geschäftsgeheimnissen im autorisierten Einsatzgebiet führt, soweit diese Rechte aus öffentlichen Registern einsehbar oder allgemein oder JMC Janss Marketing Consultung bekannt sind. [2] Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Software-Programmen völlig auszuschließen. Eine Gewährleistung wird daher für solche Fehler nicht übernommen, die sich nicht oder nur unwesentlich auf die bestimmungsgemäße Benutzbarkeit der Produkte und Leistungen auswirken. [3] Die Gewährleistung von JMC Janss Marketing Consultung ist darauf beschränkt, daß die Produkte und Leistungen wesentlich von den jeweiligen Spezifikationen abweichen. [4] Im Falle einer wesentlichen Abweichung von der jeweiligen Spezifikation erfolgt eine kostenlose Nachbesserung durch JMC Janss Marketing Consultung. Bleibt die Nachbesserung binnen angemessener Frist erfolglos oder wird diese von JMC Janss Marketing Consultung abgelehnt, kann der Lizenznehmer eine anteilige Herabsetzung der Lizenzgebühr oder die Rückgängigmachung der jeweils zu Grunde liegenden Vereinbarung verlangen. [5] Betrifft die von JMC Janss Marketing Consultung zu erbringende Leistung ganz oder teilweise Planungsarbeiten, Studien, Analysen oder ähnliches, leistet JMC Janss Marketing Consultung Gewähr insoweit, dass die Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erstellt und durchgeführt wurden. Sollten sich relevante Mängel herausstellen, wird JMC Janss Marketing Consultung diese unentgeltlich beheben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. [6] Hat der Vertrag ganz oder teilweise Entwicklungsarbeiten zum Gegenstand so leistet JMC Janss Marketing Consultung hinsichtlich des zu entwickelnden Teils Gewähr für die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik, die Güte des Materials, soweit es nicht Gegenstand der Entwicklung ist, die fachmännische und gute Ausführung der Arbeit und die Einhaltung der im Einzelfall als solche besonders bezeichneten Mindestanforderungen. [7] Eine Gewährleistung entfällt, sofern der Lizenznehmer die Produkte und Leistungen entgegen den jeweiligen Vertraglichen Bestimmungen und Bedingungen nutzt, ändert oder erweitert, und die Produkte und Leistungen von JMC Janss Marketing Consultung dadurch mangelhaft werden. [8] Bei der Eingrenzung und Beseitigung von Mängeln in den Produkten/Leistungen ist der Lizenznehmer verpflichtet, den gerügten Mangel schriftlich nach Art und Umfang, möglichst spezifiziert, mitzuwirken zu dokumentieren. [9] Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung in schriftlicher Form gerügt werden, es sei denn, JMC Janss Marketing Consultung hat den Mangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft arglistig verschwiegen. [10] Die Gewährleistungsfrist ist auf 6 Monate beschränkt, soweit JMC Janss Marketing Consultung den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. [11] JMC Janss Marketing Consultung haftet unbeschränkt wegen Rechtsmängeln oder wegen des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), haftet JMC Janss Marketing Consultung in den Fällen des Verzugs, der Unmöglichkeit und sonstiger Formen verschuldensabhängiger Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit. [12] Soweit JMC Janss Marketing Consultung wegen leichter Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt für JMC Janss Marketing Consultung bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehbar waren und die nicht dem Herrschafts- und Risikobereich des Vertragspartners zuzurechnen sind. In diesen Fällen haftet JMC Janss Marketing Consultung auch nicht für Mangelfolgeschäden. Der Höhe nach ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit maximal auf den Allgemeine Geschäftsbedingungen JMC Janss Marketing Consultung Stand: 28.02.2007 zweifachen Wert des Vertragsgegenstandes beschränkt. [13] Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit nicht ein Verhalten betroffen ist, das Gefahren für wesentliche Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit mit sich bringt oder es sich nicht um solche Schäden handelt, für die JMC Janss Marketing Consultung der Abschluss einer Versicherung möglich und zumutbar ist. [14] Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen sind, umfaßt dieser Ausschluß auch Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der JMC Janss Marketing Consultung. E. Gebühren, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug [1] Die Preise und Gebühren für ein Produkt bzw. eine Leistung der JMC Janss Marketing Consultung werden im jeweiligen Einzelvertrag spezifiziert. JMC Janss Marketing Consultung behält sich das Recht vor, ihre Preise und Gebühren jederzeit zu ändern und die von dem Kunden in der Folgezeit zu zahlenden Preise und Gebühren zu erhöhen. Sofern der Kunde mit der erhöhten Gebühr nicht einverstanden ist, ist er zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, die an dem Tag, ab dem die erhöhte Gebühr zu zahlen wäre, wirksam wird. [2] Sofern nicht anderes vereinbart, hat die Zahlung ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung für JMC Janss Marketing Consultung kostenfrei ohne jeden Abzug zu erfolgen. [3] Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und, soweit gegeben, sonstiger gesetzlicher Abgaben auf die Nutzung eines jeweiligen Produktes. [4] Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Lizenznehmers zulässig. [5] JMC Janss Marketing Consultung behält sich das Recht vor, von dem Kunden die Vorauszahlung aller gemäß des Vertrages fälligen Gebühren zu verlangen. Anstelle einer Vorauszahlung kann der Kunde auch eine Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank leisten. [6] Die Parteien vereinbaren, daß die Einführung der Währung Euro, a) die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Vertrages in keinem Fall ändert, b) die Parteien von ihren vertraglich spezifizierten Pflichten in keinem Fall entbindet, c) die Nichterfüllung der vertraglich spezifizierten Pflichten der Parteien in keinem Fall rechtfertigt, oder d) einer der Parteien das Recht zur einseitigen Kündigung oder Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages verleiht. [7] Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen behält sich JMC Janss Marketing Consultung das Eigentum an den gelieferten Sachen vor. [8] JMC Janss Marketing Consultung behält sich das Recht vor, a) die Nutzungsmöglichkeit seiner Produkte und Leistungen unverzüglich einzustellen, sofern der Kunde ohne wichtigen Grund fällige Gebühren länger als einen Monat nicht zahlt - dies solange, bis die fälligen Zahlungen auf dem Konto von JMC Janss Marketing Consultung gutgeschrieben wurden, b) ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 6 % p.A. auf die in Verzug geratenen Zahlungen dem Kunden zusätzlich zu berechnen, es sei denn, er weist eine um mindestens 25% geringere Belastung nach. F. Laufzeit und Kündigung [1] Die in den jeweiligen Verträgen gewährten Rechte werden, vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt F 3 und 5, für den vertraglich spezifizierten Zeitraum gewährt. [2] Jede der Parteien hat das Recht zur Vertragskündigung im Falle der Verletzung von Vertragspflichten durch die andere Partei, sofern die Verletzung trotz Aufforderung nicht binnen 30 Tagen behoben wird. [3] Im Falle der Kündigung enden alle Nutzungsrechte des Kunden an den Vertragsprodukten. Sämtliche an JMC Janss Marketing Consultung gemäß der jeweiligen Allgemeine Geschäftsbedingungen JMC Janss Marketing Consultung Stand: 28.02.2007 Vereinbarung zu leistenden Gebühren werden sofort fällig. [4] Im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des jeweiligen Vertrages gelten die Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt D, Abschnitt E 3-4, Abschnitt F 5 fort. [5] Falls über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder sonst vergleichbare Verfahren beantragt oder eröffnet werden, behält sich JMC Janss Marketing Consultung,vorbehaltlich der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, das Recht vor, die Nutzungsmöglichkeit seiner Produkte, die Serviceleistungen und gegebenenfalls die erweiterten Serviceleistungen unverzüglich einzustellen, sowie darüber hinaus gegenüber dem Kunden oder dem Insolvenzverwalter oder dem in vergleichbarer Position Verantwortlichen die Rückzahlung etwaiger gemäß vertraglicher Vereinbarung gezahlter Gebühren zur Sicherung eigener Ansprüche zu verweigern. G. Gerichtsstand, Schriftform, Recht [1] Diese Vereinbarung kann nur durch eine schriftliche Zusatzvereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von autorisierten Vertretern beider Parteien zu unterzeichnen ist. [2] Sollte ein zuständiges Gericht entscheiden, dass eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. Die unwirksame Bestimmung bzw. der unwirksame Teil ist soweit als möglich so auszulegen, wie es dem damit beabsichtigten ökonomischen Zweck entspricht. Diese Vereinbarung unterliegt unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. [3] Andere als in diesem Vertrag getroffene Nebenabreden bestehen nicht. [4] Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hamburg. [5] Die Vertragspartner werden sich bemühen, etwaige entstehende Meinungsverschiedenheiten gütlich beizulegen.
|

| Rechtliches |